Freitag, 13. November 2015

EuGH kippt Datenschutz-Abkommen mit den USA – Was Betriebsräte jetzt tun müssen

Aktuell ist Edward Snowden der bestgehasste Mann der US-Geheimdienste. Eines Tages wird er wahrscheinlich in den Geschichtsbüchern stehen als der Verräter, der den Datenschutz revolutionierte. Jedenfalls taucht sein Name in der Entscheidung auf, mit der der Europäische Gerichtshof (EuGH) jüngst das „Safe Harbor Abkommen“ mit den USA kassierte. Dieses 15 Jahre alte Abkommen erleichterte bisher den Austausch personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA. Nach einer EU-Richtlinie ist die Übermittlung solcher Daten ins Ausland nur erlaubt, wenn dort für ausreichenden Datenschutz Gewähr geboten ist. Das „Safe Harbor Abkommen“ erklärte die USA insgesamt zu einem sicheren Standort. Damit mussten Unternehmen nicht mehr untereinander teure und komplizierte Datenschutzverträge abschließen, sondern mussten nur dem Abkommen beitreten. Die Entscheidung des EuGH Nun aber hatte ein österreichischer Jurist unter Berufung auf Edward Snowden gegen die irische Datenschutz-Behörde geklagt. Seine persönlichen Daten auf den US-Servern von Facebook seien nicht vor geheimdienstlicher Ausspähung sicher. Der amerikanische Internet-Konzern hat seinen Europa-Sitz in Irland. Der Fall landete vor dem EuGH und die Entscheidung dürfte in den USA als „unfriendly act“ wahrgenommen werden. Der …

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