Montag, 7. Dezember 2015

Stempel – die praktischen Helfer für effiziente Abläufe

In Unternehmen ist zwar heute bis zum Schriftverkehr beinahe alles digitalisiert, aber Stempel haben sich aus der analogen Welt in die neue Zeit retten können. Sie sind praktikable Helfer in vielen Unternehmens-Bereichen. Sie erleichtern administrative Vorgänge, dokumentieren Prozesse und entfalten mitunter sogar rechtlichen Urkunds-Charakter. Es gibt keinesfalls eine rechtliche Pflicht, einen Firmenstempel zu führen. Dennoch unterstützt er in der Außenwirkung einen seriösen Firmenauftritt. Stempel so rechtssicher wie die eigene Unterschrift Welche Rechtskraft ein Firmenstempel haben kann, musste ausgerechnet eine Gruppe juristischer Experten durch ein Urteil des BGH (BGH XII ZR 35/11) schmerzlich erfahren. Die Sozietät aus 15 Anwälten hatte einen Mietvertag für Kanzleiräume über fest vereinbarte zehn Jahre Laufzeit geschlossen. Der Mietvertrag trug die Unterschrift eines dieser Anwälte nebst einem Firmenstempel. Einige Jahre später wollten die Anwälte den Vertrag vorzeitig kündigen. Der Vertrag sei nie rechtsgültig geschlossen worden. Die Anwälte argumentierten, wegen der fehlenden Unterschriften aller Mitglieder der Sozietät mangele es dem Vertrag an der rechtlich vorgeschrieben Schriftform. Die Richter des BGH ließen die Anwälte abblitzen. Der geforderten Schriftform sei mit der Unterschrift des einen …

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